Donnerstag, 4. April 2013

Wer bezahlt medizinische Hilfsmittel?

Medizinische Hilfsmittel können Kompressionsstrümpfe, Brillen, Einlagen, Spezialschuhe und vieles mehr sein. Wer bezahlt Hilfsmittel in der Schweiz?

Unfallversicherung
Es gibt eine verbreitete Meinung, wonach die Unfallversicherung keine Leistungen an Hilfsmittel leiste. Dem muss entgegnet werden, dass man in der Hilfsmittelliste des Unfallversicherungs-Gesetzes UVG solche findet, auf die Versicherte Anspruch haben um unfallbedingte körperliche Schädigungen auszugleichen (Art. 1 HVUV). Wir finden darin Prothesen, Stütz- und Führungsapparate für Gliedmassen, Stützkorsets, orthopädisches Schuhwerk, Hörapparate, Brillen und weiteres mehr. Finanziert wird die Unfallversicherung zumeist durch Abgaben und Arbeitgeberbeiträge.

Krankenversicherung

Jeder Schweizer Bürger und Bürgerin ist krankenversichert. Die Prämien sind vertragsindividuell und in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die Aufgabe der Krankenversicherung ist es, eine medizinische Behandlung und Versorgung zugänglich zu machen wenn sie nicht von der Unfallversicherung gedeckt ist. Es werden mit Einschränkung Hilfsmittel übernommen, die in der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) aufgelistet sind. Die Krankenkasse bezahlt Hilfsmittel, die im Alltag benötigt werden: Prothesen, Inkontinenzhilfen oder Verbandsmaterial. Jedoch sind Schuheinlagen keine Grundversicherungsleistung der obligatorischen Krankenversicherung.

Invalidenversicherung (IV)
In einer Hilfsmittelliste der IV (HVI) werden die Gegenstände aufgezählt, die von der IV bezahlt werden. Der Zweck ist die Wiedereingliederung in den Berufsalltag und somit zumindest zum Teil für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Das kann von Arbeitsplatzanpassungen über orthopädische Apparate und Schuhe bis zu Hörgeräten, Rollstühlen und Motorfahrzeugumbau gehen.
Jeder Berufstätige - angestellt oder selbständig - zahlt Abgaben in die Invalidenversicherung, hinzu kommen Steuergelder und ein Mehrwertsteuerprozent.

Alters- und Hinterbliebenen Versicherung AHV
Auch das AHVG hat einen Anhang der Hilfsmittel, der abgekürzt HVA heisst. Hier geht es um die Erhaltung der Selbständigkeit, Selbstsorge und Erhalt des Kontaktes mit der Umwelt. In der Liste sind Orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Lupenbrillen, Rollstühle und weiteres aufgeführt. Finanziert wird die AHV durch Lohnabgaben, Arbeitgeberbeiträge und Steuergelder.

Alle Angaben ohne Gewähr! Ob ein Versicherter nun von der einen oder anderen Versicherung einen Anspruch hat ist nicht immer so einfach zu sagen. Wenn es um eine Eingliederung geht ist klarerweise die IV zuständig. Sind nun aber orthopädische Schuhe oder Einlagen zum Zweck der Erhaltung der Berufstätigkeit oder Hilfsmittel, die im Alltag benötigt werden? Der Versicherte muss sich erkundigen, denn es gibt eine Unmenge von Regelungen über Zuständigkeiten, Ausnahmen, Besitzstand, Austauschrecht, Unfallursachen oder Drittverschulden, etc. Oft lässt sich ein Anspruch nur im Einzelfall klären und ist nicht zuletzt eine Ermessensfrage.

Bis bald
Patrick Winkler