Es gibt eine grosse Zahl von medizinischen und orthopädischen Hilfsmitteln, die zur Leistungspflicht einer Versicherung gehören und in unterschiedlichen gesetzlichen Mittellisten aufgeführt sind. Orthopädische Einlagen zum Beispiel, welche in verschiedenen Schuhen getragen und gewechselt werden können, sind von der IV oder AHV nicht versichert, ebenso gibt es auch keine Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung .
Orthopädische Mass-Schuhe gehören in der Schweiz zu den Leistungen der Sozialversicherungen AHV und IV sowie der Unfallversicherung. Dort sind sie in den Hilfsmittellisten aufgeführt.
Bei orthopädischen Mass-Schuhen haben Versicherte Personen der AHV mit einer Leistungsberechtigung das Anrecht auf ein Paar Anfertigungen alle zwei Jahre und bezahlen einen Eigenanteil von 25% der Kosten. Anders sieht es bei IV-Versicherten aus: Diese erhalten zwei Paare pro Kalenderjahr und bezahlen einen festen Selbstbehaltanteil von 120.- Franken pro paar Schuhe. Wenn sie das Rentenalten erreichen erhalten diese einen sogenannten Besitzstand auf die Leistungen, d.h. sie behalten auch im Rentenalter dieselbe Ansprüche wie vorher. Eine Übersicht über diese komplizierten Bestimmungen können sie im Kreisschreiben der IV finden.
Die Ungleichbehandlung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen, so zum Beispiel in einer Motion von Nationalrätin Brigitte Häberli vom 3.10.2008. Das EDI will die Ungleichbehandlung jedoch nicht beseitigen da man ein Kostenwachstum bei der AHV befürchtet. Im gleichen Zug wird aber von grosszügigen Leistungen der IV gesprochen, die den Zweck der beruflichen Eingliederung haben. Die Unterschiede sind im Bereich orthopädischer Massanfertigungen meiner Meinung nach zu gross. Hier eine Kostenbeteiligung des Versicherten von 800-1'500 Franken bei Rentnern, dort eine solche von 120.- Franken bei Besitzständern, hier ein Anspruch von einem Paar Schuhe alle zwei (!) Jahre, dort ein Anspruch von 4 Paaren im gleichen Zeitraum.
Bitte etwas mehr Verhältnismässigkeit.
Bis bald
Patrick Winkler
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