Orthopädische Mass-Schuhe sind Hilfsmittel für Menschen mit Fusshandicap. Die Sozialversicherung bezahlt solche Schuhe, Orthopädieschuhmacher mit Lieferberechtigung stellen sie her.
Behördentarife der Sozialversicherung sind Preise, die auf eine bestimmte Leistung zu einer bestimmten Qualität definiert sind. Tarifpreise sind Höchstpreise, man darf eine Leistung auch billiger verrechnen als der Tarif vorsieht. Macht das aber einen Sinn? Hat der Patient und Versicherte etwas davon? Nein, deswegen machen wir das nicht. Es ist eine Banalität, die jedem Ökonomen geläufig ist, dass niemand billiger liefern wird, wenn er genauso gut teuer sein kann. Das ist weder ein Urteil über eine Branche noch richtet sie sich gegen jemanden persönlich. Das ist ein für jeden unbefangenen Dritten nachvollziehbares wirtschaftliches Verhalten, das alle Marktakteure und jede Versicherung betrifft.
Mehr Sinn macht, wenn Versicherte bei uns bei Verfügungen der Sozialversicherung für orthopädische Mass-Schuhe Zusatzpaare derselben Qualität erhalten. Das haben wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen so vereinbart und das gilt, solange die Tarife und Abrechnungsbedingungen nicht verändert werden.
Mehr dazu unter den Themen.
Bis bald.
Patrick Winkler
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